Brennrecht
Bevor es mit dem Brennen losgehen kann, muss noch eine Menge Arbeit erledigt werden.
Um überhaupt Obst brennen zu dürfen, muss man im Besitz eines Brennrechtes sein. Ohne dieses Brennrecht darf der Brennkessel nicht betrieben werden. Früher wurden die Brennrechte zu einer begrenzten Zahl von der Regierung vergeben. Neue Brennrechte werden heute nicht mehr vergeben. Ein Brenner kann somit nur eine Brennlizenz erhalten, wenn er entweder eine Lizenz erwirbt, d.h. ein anderer Brenner seine Lizenz verkauft oder wenn er eine Lizenz erbt.
Ist man Inhaber eines solchen Brennrechtes, muss das Brennen bei der zuständigen Zolldienststelle angemeldet werden. Diese Anmeldung muss einige Zeit vor dem Brennen dort eingehen. Sie ist Grundlage der Besteuerung des Obstes und muss Folgendes enthalten:
- Menge
- Obstart
- Zeitraum der Destillation
- Zeiten der Inbetriebnahme des Brennkessels
Aufgrund dieser Angaben erlässt die Zollbehörde die Brennerlaubnis. Erst jetzt darf der Brenner zu den von ihm angegebenen Zeiten sein Obst brennen.