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Bedingungen

Die Angelerlaubnisscheine haben nur mit einem gültigen staatlichen Fischereischein Gültigkeit.
Jeder Angler ist verpflichtet, nach dem neuesten Stand des baden-württembergischen Fischereigesetzes zu angeln.

Bitte beachten Sie weiterhin, die am Möschlesee geltenden folgenden Bedingungen:


1. Fangbeschränkung pro Tag und Person:
1 Schleie, 1 Karpfen, 2 Forellen
für die Abendkarte gilt:
1 Schleie, 1 Karpfen, 1 Forelle
2. Das Anfüttern der Fische ist nicht erlaubt.
3. Die Mindestmaße und Schonzeiten des Landesfischereigesetzes sind einzuhalten. Unter dem Navigationspunkt "Fische" haben wir eine kleine Übersicht für Sie zusammengestellt.
4. Untermaßige Fische sowie gefangene Fische in der gesetzlichen Schonzeit müssen sofort zurückgesetzt werden.
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